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Berechne deinen Pfändungsfreibetrag für 2026-2027

Jedes Jahr, zum 1. Juli, legt das Bundesministerium neue Pfändungsfreigrenzen fest, die den unpfändbaren Teil des Nettoeinkommens bestimmen. Basierend auf diesen Vorgaben kannst du deinen Pfändungsfreibetrag für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 berechnen. Der aktuelle Pfändungsfreibetrag (Grundbetrag) beläuft sich auf 1.589,99 Euro monatlich. Eine Erhöhung ist möglich, wenn weitere unterhaltspflichtige Personen im Haushalt leben, wie leibliche oder adoptierte Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen.

Pfändungsfreibetrag berechnen
Bitte nur gerundete Beträge (ohne Cent) eingeben.(ohne Wohngeld/Kindergeld)
(z.B. leibliche Kinder, Ehegatten ohne Einkommen)

Darüber hinaus werden nicht alle Bezüge zum pfändbaren Einkommen gezählt. Zum Beispiel werden 50 % des Einkommens aus Überstunden, 795 Euro des Weihnachtsgeldes, 100 % Ihrer Bezüge für Zulagen aus Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen, Auslöse und sonstige soziale Zulagen nicht zum pfändbaren Einkommen gerechnet. Diese Beträge sollten vor der Nutzung des Pfändungsrechners von deinem Nettoeinkommen abgezogen werden.

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